Abofallen: 750.000 Deutsche bereits betroffen
Nach Schätzungen der Verbraucherzentrale wurden in 2007 bereits 750.000 Bundesbürger Opfer dieser Abofallen.

Das Schema ist dabei fast immer gleich. Die Kosten liegen mit der Ausnahme von Porno-Abofallen zwischen 39 und 75 €. Das vermeintliche Abo ist nur für den Nutzer erkennbar, welcher tatsächlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen studiert. Wer nur in Erwartung der kostenlosen Information seine persönlichen Angaben eintippt, die Kenntnisnahme der AGB mit einem Hacken bestätigt und dann auf den weiter Button drückt, wird die Anmerkung am unteren Rand des Angebots gar nicht sehen.
Zirka 3 Wochen später bekommt man mitgeteilt, dass man ein Abo abgeschlossen hat von welchem man nichts wusste. Danach läuft die Maschinerie der Abzockfallenbetreiber an, Mahnungen, Inkassodrohungen, Schreiben von „Rechtsanwälten“.
Was tun ?
Als Anwalt tut man sich schwer zu sagen, einfach ignorieren. Die Abofallen gleichen immer wieder Ihre Angebote an ergangene Urteile an. Aus diesem Grunde kann eine Aussage, welche noch vor Wochen korrekt war nun falsch sein.
Aus diesem Grunde kann man nur raten den kompletten Schriftverkehr zu sammeln und damit zu einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt zu gehen um sich in dem jeweiligen konkreten Fall beraten zu lassen.
Wenn Sie Fragen oder einen konkreten Fall zu einer Abofalle haben, berichten wir gerne darüber. Sollten Sie darüber hinaus anwaltliche Hilfe benötigen, können sie sich auch über die Email: kiefer@law-expert.info an unsere Kanzlei wenden.
▌KWK ▌Rechtsanwälte, RA H. Kiefer ▌
Kanzlei für Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern
Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer,berichtet zum Thema Abofallen und Informationstechnologie